Bewertungsanlässe und Möglichkeiten

Bewertungsanlässe und Möglichkeiten mit Matthias Kirchner Immobilienbewertung

Es gibt diverse Gründe, die eine fachlich hochqualifizierte und neutrale Bewertung einer Immobilie erforderlich machen. Häufig stellt sich die Frage nach dem Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie als Grundlage für einen Erwerb oder steuerlicher Abschreibung.

Mitunter ist im Rahmen der steuerlichen Betriebsvermögensentnahme, der Abschreibung oder Bilanzierung ein Verkehrswertgutachten notwendig.

Beim Immobilienverkauf kann der Immobiliensachverständige mit einem Gutachten unterstützen und Ihnen die Sicherheit vermitteln, die Sie benötigen um keine Vermögenswerte zu verschenken.

Der niedrigere gemeine Wert (Verkehrswert) einer Immobilie kann als Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung bei Schenkung oder Erbschaft eine Rolle spielen und mit einem Verkehrswertgutachten belegt werden.

Fast immer stehen die Beteiligten im Erbfall vor ähnlichen Fragestellungen. Soll ein Erbe das Haus übernehmen und die Miterben ausgezahlt werden? Soll das Haus von einem Erben federführend verkauft und die Miterben aus dem Kaufpreis befriedigt werden? Hier hilt ein Wertgutachten, die Interessen aller Beteiligter neutral zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Ehescheidung ist der Zugewinn mit Immobilienbeteiligung (Verkehrswert) häufig ein Thema und führt zu Verkehrswerten an zwei Wertermittlungsstichtagen (Anfangswert und Endwert).

Meist wird Immobilienvermögen veräußert, wenn der Pflege- und Betreuungsfall eintritt, da die Pflegekosten durch den Erlös mit finanziert werden können (müssen). Hier hilft ein Verkehrswertgutachten, den Wert des Immobilienvermögens gegenüber Sozialbehörden oder Mitverwandten nachzuweisen.

Ich bin seit vielen Jahren für unzählige Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte im Nordrhein-Westfalen aktiv und werde regelmäßig vorzugsweise in Zivilprozessen bestellt. Für Sie als Rechtsanwalt, Richter oder Diplom-Rechtspfleger kann meine Expertise hilfsreich sein.

Institutionelle Immobilienanleger verwalten in der Regel Fremdkapital. Hier ist Rechenschaftslegung gegenüber den Geldgebern nicht unüblich. Das Verkehrswertgutachten eines in Bonn und im Rheinland etablierten und qualifizierten Immobiliensachverständigen ist dann regelmäßig die richtige Wahl.