Bewertung von Spezialimmobilien in Bonn und im Rheinland

Die Bewertung von Spezialimmobilien ist die hohe Kunst der Immobilienwertermittlung. Ein Immobiliengutachter findet in Bonn und im Rheinland in der Regel eine Immobilie vor, die nur für einen Nutzungszweck konzipiert wurde.

Spezialimmobilien Bonn
Foto M. Kirchner

Abschreckende Beispiele für Spezialimmobilien sind Funktürme, Müllverbrennungsanlagen oder Flughäfen und ähnliche Nutzungen. Sofern solche Immobilien keine Liquidationsobjekte sind, ist die genaue Herausarbeitung der Drittverwendungsfähigkeit maßgeblich um einen nachhaltigen Mietertrag zu simulieren, der letztlich zu einem Ertragswert (Marktwert) führt. Zu tätigende Investitionen, die die Drittverwendungsfähigkeit herbeiführen sind entsprechend von einem Ertragswert abzuziehen.

Die Kreativität des Sachverständigen ist hir besonders gefordert, da er eine virtuelle Nutzungsänderung durchführen muss und gleichzeitig eine Idee haben muss, welche Nutzung überhaupt in der Region marktfähig ist und mit geringem Investitionsumfang umsetzbar ist. Häufig sind solche Immobilien auch nur deshalb defizitär, weil das Nutzungskonzept nicht aufgeht. Ein anderes Konzept oder ein anderer Betreiber haben ggf. bessere Chancen. Ein gutes Beispiel sind in privater Hand befindliche Musical-Theater, die meist mit einem modernen Baukörper und neuester Bühnentechnik ausgerüstet, kaum schwarze Zahlen schreiben. Die große Musical-Welle ist abgeebbt. Entsprechende Immobilien führen häufig ein bemitleidenswertes Dasein als Veranstaltungs- und Eventhalle für Firmenjubiläen und Gastauftritte von regionalen Schlagersternchen.

Die Bewertung solcher Immobilien führt also weit über das Übliche hinaus, da teilweise betriebswirtschaftliche Betreiberkonzepte analysiert und in einem Pachtmodell verarbeitet werden müssen. Betreiberimmobilien sind wie bspw. Hotels also insbesondere von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen dieser Branche, dem Deckungsbeitrag, dem Umsatz, der Pachthöhe, der Vertragsart zwischen Verpächter und Betreiber geprägt und müssen vom Sachverständigen berücksichtigt und bewertet werden.

Spezialimmobilien sind bspw. Sportstätten, Wellnesobjekte, Museen, Gewerbeparks, Produktionsimmobilien, Flughäfen, Theater, Hotels, Hallenbäder, Schulen, Shoppingcentren, Musical- und Veranstaltungshallen und v.a..